Zu vorschnell das Erbe ausgeschlagen? Dann sollte man die sechswöchige Frist auf keinen Fall verpassen, sonst besteht kein Anrecht mehr auf den Nachlass (OLG Bamberg (AZ: 2 W 35/21).
Als entfernter gesetzlicher Erbe kommt der Nachlass oft unverhofft. Wer damit rechnet, das Erbe sei wertlos, schlägt dieses womöglich unbedacht aus. Wer hinterher die Ausschlagung bereut, weil das Erbe sich als ergiebiger herausstellt als zunächst erwartet, sollte die Frist und Form beachten. Darauf verweist die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Verweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg (AZ: 2 W 35/21).
Erben wollten Ausschlagung der Erbschaft rückgängig machen
Im konkreten Fall erhielten die Geschwister als gesetzliche Erben einen Geldbetrag, den sie zunächst ausschlugen. Der Grund: Sie rechneten mit einem deutlich geringeren Betrag als letztlich der Fall war. Als sich herausstellte, dass insgesamt noch ein Erbe von rund 20.000 Euro ausstand, fochten die Geschwister die Ausschlagungserklärung an.
Anfechtungserklärungen fristgerecht per elektronischen Anwaltspostfach übermittelt
Dazu ließen sie die notariell beglaubigten Anfechtungserklärungen fristgerecht durch ihre Rechtsanwälte per besonderem elektronischen Anwaltspostfach an das Gericht übermitteln. Das Original schickten sie per Post hinterher. Der Brief ging somit erst nach Ablauf der sechswöchigen Anfechtungsfrist bei Gericht ein. Dieses hielt die Anfechtung deshalb für verfristet und damit für unwirksam.
Widerruf nicht rechtzeitig bei Gericht eingetroffen
Wie das OLG in seinem Urteil verdeutlichte, könnten Erben zwar eine Ausschlagungserklärung anfechten, wenn sie sich über den Wert des Nachlasses geirrt haben. Allerdings muss die Anfechtungserklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Nachlassgerichts vorliegen oder notariell beglaubigt erfolgen.
Übermittlung eines Scans über elektronische Anwaltspostfach nicht ausreichend
Im letztgenannten Fall muss das Original fristgerecht beim zuständigen Nachlass eingehen. Hierfür genügt die Übermittlung eines Scans über das sogenannte besondere elektronische Anwaltspostfach als Datei nicht.
Oberlandesgericht Braunschweig, Beschluss vom 20.03.2019
– 1 W 42/17 –
Ein Testament kann grundsätzlich in Form eines Notizzettels errichtet werden. Ist der Zettel aber nicht datiert und enthält er eine unbestimmte Erbeinsetzung, liegt kein wirksames Testament vor. Dies hat das Oberlandesgericht Braunschweig entschieden.
Kann ein Erblasser nicht mehr selbst schreiben und ist ein Notar nicht greifbar, muss eine Notlösung für den letzten Willen her. Eine Möglichkeit: das Drei-Zeugen-Testament. Vor drei Zeugen kann ein Erblasser mündlich ein wirksames Testament abgeben, wenn es später verschriftlicht und vom Erblasser sowie den drei Zeugen unterschrieben wird. Wichtig: Während des gesamten Errichtungsakts müssen die drei Zeugen gleichzeitig anwesend sein. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az. 3 Wx216/21) hervor.
Pflichtteilsstrafklausel nicht bereits durch Wunsch nach Korrektur erfüllt
Setzen sich Eheleute in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zu Alleinerben und ihre Kinder zu Schlusserben des Längstlebenden ein, wird häufig eine sog. Pflichtteilsstrafklausel vereinbart. Danach verliert ein Schlusserbe seinen Erbanspruch nach dem Längstlebenden, wenn er schon nach dem Tod des Erstverstobenen seinen Pflichtteil fordert. Er erhält dann auch nach dem Tod des Längstlebenden nur seinen Pflichtteil. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass eine solche Pflichtteilsstrafklausel nicht bereits dann erfüllt ist, wenn der Schlusserbe nach dem Tod des Erstversterbenden eine Korrektur des ihm vorgelegten Nachlassverzeichnisses fordert.
Setzen sich Eheleute in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zu Alleinerben und ihre Kinder zu Schlusserben des Längstlebenden ein, wird häufig eine sog. Pflichtteilsstrafklausel vereinbart. Danach verliert ein Schlusserbe seinen Erbanspruch nach dem Längstlebenden, wenn er schon nach dem Tod des Erstverstobenen seinen Pflichtteil fordert. Er erhält dann auch nach dem Tod des Längstlebenden nur seinen Pflichtteil. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass eine solche Pflichtteilsstrafklausel nicht bereits dann erfüllt ist, wenn der Schlusserbe nach dem Tod des Erstversterbenden eine Korrektur des ihm vorgelegten Nachlassverzeichnisses fordert.
Erben können sich im Erbscheinverfahren in bestimmten Fällen vertreten lassen. Das heißt: Auch ein Angehöriger, kann im Zweifel den Erbschein beantragen. Voraussetzung ist, dass eine entsprechende schriftliche Vollmacht vorgelegt werden kann. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Bremen hervor (Az.: 5 W 27/21). Ein gerichtlich bestellter Betreuer ist nicht zwingend erforderlich.
Wer von den nächsten Angehörigen vorrangig berechtigt ist, über die Bestattung zu entscheiden, bestimmen Landesgesetze. Dabei gilt: Beauftragen die Bestattungsberechtigten ein
Das Landgericht Koblenz hat die Klage eines Erben abgelehnt, der die Herausgabe eines durch seine Mutter zu Lebzeiten verschenkten Grundstücks begehrte. Die Erblasserin habe aus Eigeninteresse gehandelt. Es handele sich nicht um eine ungerechtfertigte Bereicherung. (Landgericht Koblenz, Urteil vom 18.11.2021
– 1 O 222/18 -)
Die Parteien sind Geschwister. Ihre Eltern errichteten im Jahre 1969 ein Testament, in dem sich die
Das Nachlassgericht muss einen Erbschein ohne Nacherbenvermerk erteilen, wenn Vor- und Nacherbe sich über die Nacherbschaft wirksam verständigt haben, das hat das OLG Braunschweig am 13.05.2020 (Az. 3 W 74/20 ) entschieden.
Der Erblasser hatte in einem Erbvertrag geregelt, dass
Die Kosten für eine Grabpflege wirken sich automatisch nicht auf den Pflichtteil im Erbrecht aus. Auch wenn die Grabpflege den Erben in einem Testament zur Auflage gemacht wurde, sind die Ausgaben nicht als sogenannte Nachlassverbindlichkeiten anzusehen, befand der Bundesgerichtshof (BGH) (Az.: IV ZR 174/20). Bei der Berechnung des Pflichtteils für Pflichtteilsberechtigte müssen diese Ausgaben unberücksichtigt bleiben.
Enthält ein gemeinschaftliches Testament die Regelung, wonach das Testament durch den überlebenden Ehegatten wegen „familiärer Zuwiderhandlungen“ des als Schlusserben eingesetzten Kindes geändert werden kann, so greift diese Regelung nicht, wenn
Verwandte können in einem Testament von der Erbfolge ausgeschlossen werden. Eine positive Anordnung über die Erbfolge ist nicht zwingend erforderlich. Wer das Erbe antreten darf, muss durch Auslegung
Der BGH hat mit seinem Urteil (Az: IX ZB 69/15) vom 07.04.2018 entschieden, dass Pflichtteilsansprüche nicht dem Pfändungsschutz durch § 850 i ZPO unterliegenDie Vorschrift entsprechend § 850 i ZPO setze voraus so der BGH, dass es sich bei den sonstigen Einkünften um selbst erwirtschaftete Einkünfte handelt. Im weiteren begründete der BGH seine Entscheidung, dass Ansprüche aus einem Pflichtteilsanspruch nicht darunter zählen. Ziel des Gesetzgebers sei es, dass die Mittel, die der Schuldner zu seinem Lebensunterhalt brauche, vorrangig von ihm selbst erwirtschaftet werden sollen.
Im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht rechtfertigt Zutrittsuntersagung
Immobilien zu erben, kann mit Überraschungen verbunden sein. Denn nicht immer können Erben nicht einfach über Haus oder Wohnung verfügen. Manchmal dürfen sie die Immobilie nicht einmal betreten.