Verzicht auf Pflichtteil durch Angehörigen mit Behinderung
Rechtsprechung erschwert den Zugriff auf den Nachlass durch Sozialämter
Das Oberlandesgericht Hamm hatte kürzlich einen Fall zu entscheiden, in welchem ein an einer Behinderung leidender Abkömmling nach dem Tod seines Vaters auf seine Pflichtteilsansprüche verzichtete und damit den Zugriff der Sozialämter auf den Pflichtteil verhinderte. Nach Ansicht des Gerichts war dieser nachträgliche Pflichtteilsverzicht wirksam, obwohl hierdurch am Ende die Allgemeinheit belastet werde.
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