BGH: Grabpflegekosten mindern nicht den Pflichtteil

Die Kosten für eine Grabpflege wirken sich automatisch nicht auf den Pflichtteil im Erbrecht aus. Auch wenn die Grabpflege den Erben in einem Testament zur Auflage gemacht wurde, sind die Ausgaben nicht als sogenannte Nachlassverbindlichkeiten anzusehen, befand der Bundesgerichtshof (BGH) (Az.: IV ZR 174/20). Bei der Berechnung des Pflichtteils für Pflichtteilsberechtigte müssen diese Ausgaben unberücksichtigt bleiben.

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Jost Appel

Dipl. Wirtschaftsjurist FH
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