Notarkosten für Pflichtteilsverzicht: Wert nach Vermögen beider Eltern
Verzichten Kinder auf ihr Pflichtteilsrecht nur zugunsten eines Elternteils, bemessen sich die Notarkosten dennoch nach dem Vermögen beider Eltern. Damit hat der BGH eine umstrittene Frage zum Geschäftswert entschieden und einem Notar mehr Geld zugesprochen als ursprünglich von ihm abgerechnet.
IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 11.10.2023 – IV ZB 26/22)
Tags:enterbt, Enterbung, Erbe, Erbrecht, Erfolgshonorar erbrecht, Prozessfinanzierung