Notarkosten für Pflichtteilsverzicht: Wert nach Vermögen beider Eltern

Ver­zich­ten Kin­der auf ihr Pflicht­teils­recht nur zu­guns­ten eines El­tern­teils, be­mes­sen sich die No­tar­kos­ten den­noch nach dem Ver­mö­gen bei­der El­tern. Damit hat der BGH eine um­strit­te­ne Frage zum Ge­schäfts­wert ent­schie­den und einem Notar mehr Geld zu­ge­spro­chen als ur­sprüng­lich von ihm ab­ge­rech­net.

IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 11.10.2023 – IV ZB 26/22)

 

Tags:, , , , ,

§ Appel Rechtsdienstleistungen §

Durchsetzung Ihres Pflichteilsanspruchs
Erfolgsabhängig und ohne finanzielles Risiko

Jost Appel

Dipl. Wirtschaftsjurist FH
Oskar Barnack Straße 1
35606 Solms / Germany