Wohnungsberechtigter kann Miterben vom Zutritt ausschließen

Im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht rechtfertigt Zutrittsuntersagung

Immobilien zu erben, kann mit Überraschungen verbunden sein. Denn nicht immer können Erben nicht einfach über Haus oder Wohnung verfügen. Manchmal dürfen sie die Immobilie nicht einmal betreten.

Erben können nicht in jedem Fall Zutritt zu einer geerbten Immobilie verlangen. Besteht an der Immobilie nämlich ein im Grundbuch gesichertes Wohnungsrecht, müssen sie im Zweifel draußen bleiben, wie eine Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-Blankenese zeigt (Az.: 531 C 352/19). Der Wohnungsberechtigte kann die Miterben vom Zutritt ausschließen.

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Jost Appel

Dipl. Wirtschaftsjurist FH
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