Wohnungsberechtigter kann Miterben vom Zutritt ausschließen
Im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht rechtfertigt Zutrittsuntersagung
Immobilien zu erben, kann mit Überraschungen verbunden sein. Denn nicht immer können Erben nicht einfach über Haus oder Wohnung verfügen. Manchmal dürfen sie die Immobilie nicht einmal betreten.