Nachlass­aufnahme ohne Pflichtteilsberechtigte legitim

Wenn ein Mensch stirbt, haben nahe Angehörige oft einen Anspruch auf den Pflichtteil des Nachlasses. Doch nicht immer ist klar, was der Nachlass überhaupt umfasst. Dazu braucht es das Nachlass­verzeichnis, das Erben ebenfalls per Gesetz einfordern können. Und sie können fordern, dass ein Notar dieses Verzeichnis anfertigt. Erben dürfen bei der Erstellung sogar dabei sein.

Dafür muss der Notar mehrere Termin­vorschläge machen. Lehnen Pflichtteilsberechtigte aber jeden vorgeschlagenen Termin ab, kann ihnen das Recht auf Hin­zuziehung bei der Erstellung des Ver­zeichnisses entzogen werden. Das geht aus einem Urteil (Az. 10 W 29/21) des Ober­landes­gerichts Frankfurt hervor.

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Durchsetzung Ihres Pflichteilsanspruchs
Erfolgsabhängig und ohne finanzielles Risiko

Jost Appel

Dipl. Wirtschaftsjurist FH
Oskar Barnack Straße 1
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