Nachlassaufnahme ohne Pflichtteilsberechtigte legitim
Wenn ein Mensch stirbt, haben nahe Angehörige oft einen Anspruch auf den Pflichtteil des Nachlasses. Doch nicht immer ist klar, was der Nachlass überhaupt umfasst. Dazu braucht es das Nachlassverzeichnis, das Erben ebenfalls per Gesetz einfordern können. Und sie können fordern, dass ein Notar dieses Verzeichnis anfertigt. Erben dürfen bei der Erstellung sogar dabei sein.
Dafür muss der Notar mehrere Terminvorschläge machen. Lehnen Pflichtteilsberechtigte aber jeden vorgeschlagenen Termin ab, kann ihnen das Recht auf Hinzuziehung bei der Erstellung des Verzeichnisses entzogen werden. Das geht aus einem Urteil (Az. 10 W 29/21) des Oberlandesgerichts Frankfurt hervor.
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