Bestattungskosten müssen auch für unbekannten Halbbruder getragen werden
Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 19.07.2023
– 3 K 425/22.MZ –
Die Kosten für die Bestattung eines Halbbruders sind grundsätzlich auch dann zu tragen, wenn das von der Ordnungsbehörde in Anspruch genommene Geschwister erst nach dem Todesfall von dem Verwandtschaftsverhältnis erfahren hat. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden.
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