Entlassung des Testamentsvollstreckers: Zu hohe Auszahlung rechtfertigt Entlassung
Ein Testamentsvollstrecker darf sich nicht einfach nach Belieben aus dem
Ein Testamentsvollstrecker darf sich nicht einfach nach Belieben aus dem
Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen. Dieses Sprichwort lässt sich nicht immer anwenden. Denn in manchen Fällen müssen Beschenkte die Gaben tatsächlich wieder herausrücken.
Großeltern sparen häufig für ihre Enkel. Benötigen sie im Alter finanzielle Unterstützung eines Sozialhilfeträgers, kann