Entlassung des Testamentsvollstreckers: Zu hohe Auszahlung rechtfertigt Entlassung
Ein Testamentsvollstrecker darf sich nicht einfach nach Belieben aus dem Nachlass bedienen. Das gilt insbesondere dann, wenn im Testament festgelegt wurde, wie hoch seine Vergütung in etwa sein soll. Zahlt sich der Testamentsvollstrecker dennoch mehr aus, kann das ein Grund für seine Entlassung sein, entschied das Oberlandesgericht Hamburg (Az.: 2 W 66/19).
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