Umfang der erbschaftsteuerlichen Befreiung eines Familienheims
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 12.07.2023
– 3 K 14/23 –
Befreiung auf vorhandene katastermäßig kleinere Grundstücksfläche zu begrenzen
Nur die Grundfläche des mit dem Familienheim bebauten Flurstücks oder bei größeren Flurstücken eine angemessene Zubehörfläche unterfällt dem verfassungsrechtlichen Schutz des gemeinsamen familiären Lebensraums und ist erbschaftsteuerlich begünstigt.
Tags:Auskunftsanspruch, Enterbung, Pflichtteil, Prozessfinanzierung