Drei-Zeugen-Testament: Notlösung setzt Erben wirksam in Kraft
Kann ein Erblasser nicht mehr selbst schreiben und ist ein Notar nicht greifbar, muss eine Notlösung für den letzten Willen her. Eine Möglichkeit: das Drei-Zeugen-Testament. Vor drei Zeugen kann ein Erblasser mündlich ein wirksames Testament abgeben, wenn es später verschriftlicht und vom Erblasser sowie den drei Zeugen unterschrieben wird. Wichtig: Während des gesamten Errichtungsakts müssen die drei Zeugen gleichzeitig anwesend sein. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az. 3 Wx216/21) hervor.
Tags:Auskunftsanspruch, Enterbung, Erbe, Erbschein, Erfolgshonorar. Erbe, Pflichtteil, Prozessfinanzierung, Testament