Drei-Zeugen-Testament: Notlösung setzt Erben wirksam in Kraft

Kann ein Erblasser nicht mehr selbst schreiben und ist ein Notar nicht greifbar, muss eine Notlösung für den letzten Willen her. Eine Möglichkeit: das Drei-Zeugen-Testament. Vor drei Zeugen kann ein Erblasser mündlich ein wirksames Testament abgeben, wenn es später ver­schriftlicht und vom Erblasser sowie den drei Zeugen unter­schrieben wird. Wichtig: Während des gesamten Errichtungs­akts müssen die drei Zeugen gleich­zeitig anwesend sein. Das geht aus einem Urteil des Ober­landes­gerichts Düsseldorf (Az. 3 Wx216/21) hervor.

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Jost Appel

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