Beiträge mit Tag ‘Erfolgshonorar. Erbe’

Zur Frage ob ein Testament „echt“ ist urteilte das OLG Rostock….

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Testament vom Erblasser stammt? Eine absolute Gewissheit im naturwissen­schaftlichen Sinn ist in dieser Frage kaum zu erreichen. Das zumindest befand das Oberlandes­gericht Rostock (3 W 84/19). Daraus folgt: Kommt ein Gutachter im Erbschein­verfahren zu dem Ergebnis, dass die Unterschrift zu 90 Prozent vom Erblasser stammt und das Testament zu 95 Prozent, ist das ein ausreichender Beweis.

Zweifel an Echtheit des Testaments

In dem verhandelten Fall hatte

Erb­ausschlagung ist nur innerhalb der Frist anfechtbar

Zu vorschnell das Erbe ausgeschlagen? Dann sollte man die sechs­wöchige Frist auf keinen Fall verpassen, sonst besteht kein Anrecht mehr auf den Nachlass (OLG Bamberg (AZ: 2 W 35/21).

Als entfernter gesetzlicher Erbe kommt der Nachlass oft unverhofft. Wer damit rechnet, das Erbe sei wertlos, schlägt dieses womöglich unbedacht aus. Wer hinterher die Aus­schlagung bereut, weil das Erbe sich als ergiebiger heraus­stellt als zunächst erwartet, sollte die Frist und Form beachten. Darauf verweist die Arbeits­gemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) mit Verweis auf ein Urteil des Ober­landes­gerichts (OLG) Bamberg (AZ: 2 W 35/21).

Erben wollten Ausschlagung der Erbschaft rückgängig machen

Im konkreten Fall erhielten die Geschwister als gesetzliche Erben einen Geldbetrag, den sie zunächst ausschlugen. Der Grund: Sie rechneten mit einem deutlich geringeren Betrag als letztlich der Fall war. Als sich herausstellte, dass insgesamt noch ein Erbe von rund 20.000 Euro ausstand, fochten die Geschwister die Aus­schlagungs­erklärung an.

Anfechtungserklärungen fristgerecht per elektronischen Anwaltspostfach übermittelt

Dazu ließen sie die notariell beglaubigten Anfechtungs­erklärungen frist­gerecht durch ihre Rechts­anwälte per besonderem elektronischen Anwalts­postfach an das Gericht übermitteln. Das Original schickten sie per Post hinterher. Der Brief ging somit erst nach Ablauf der sechs­wöchigen Anfechtungs­frist bei Gericht ein. Dieses hielt die Anfechtung deshalb für verfristet und damit für unwirksam.

Widerruf nicht rechtzeitig bei Gericht eingetroffen

Wie das OLG in seinem Urteil ver­deutlichte, könnten Erben zwar eine Aus­schlagungs­erklärung anfechten, wenn sie sich über den Wert des Nachlasses geirrt haben. Allerdings muss die Anfechtungs­erklärung zu Protokoll der Geschäfts­stelle des Nachlass­gerichts vorliegen oder notariell beglaubigt erfolgen.

Übermittlung eines Scans über elektronische Anwaltspostfach nicht ausreichend

Im letztgenannten Fall muss das Original frist­gerecht beim zuständigen Nachlass eingehen. Hierfür genügt die Übermi­ttlung eines Scans über das sogenannte besondere elektronische Anwalts­postfach als Datei nicht.

Quelle: dpa/DAWR/ab

 

Grundsätzlich kann auf Notizzettel wirksam ein Testament errichtet werden

Oberlandesgericht Braunschweig, Beschluss vom 20.03.2019
– 1 W 42/17 –

 

Ein Testament kann grundsätzlich in Form eines Notizzettels errichtet werden. Ist der Zettel aber nicht datiert und enthält er eine unbestimmte Erbeinsetzung, liegt kein wirksames Testament vor. Dies hat das Oberlandesgericht Braunschweig entschieden.

Drei-Zeugen-Testament: Notlösung setzt Erben wirksam in Kraft

Kann ein Erblasser nicht mehr selbst schreiben und ist ein Notar nicht greifbar, muss eine Notlösung für den letzten Willen her. Eine Möglichkeit: das Drei-Zeugen-Testament. Vor drei Zeugen kann ein Erblasser mündlich ein wirksames Testament abgeben, wenn es später ver­schriftlicht und vom Erblasser sowie den drei Zeugen unter­schrieben wird. Wichtig: Während des gesamten Errichtungs­akts müssen die drei Zeugen gleich­zeitig anwesend sein. Das geht aus einem Urteil des Ober­landes­gerichts Düsseldorf (Az. 3 Wx216/21) hervor.

Bei Wegfall der ganzen Linie eines Großelternpaares tritt die Linie des anderen Großelternpaares an deren Stelle

Existieren lediglich Abkömmlinge der vorverstorbenen Großeltern mütterlicherseits, dann erben diese allein. Bei Wegfall der ganzen Linie eines Großelternpaares tritt die Linie des anderen Großelternpaares an deren Stelle, § 1926 Abs. 4 BGB. Dies hat das Oberlandesgericht Braunschweig in seinem Beschluss vom 17.12.2021 präzisiert.

Verstirbt ein Mensch und greift die gesetzliche Erbfolge, erben grundsätzlich seine Verwandten, sein Ehegatte oder der Lebenspartner. Dabei differenziert das Gesetz im Einzelnen, welche Erben zu welchen Anteilen vorrangig zu berücksichtigen sind. Nur für den Fall, dass kein Verwandter, Ehegatte oder Lebenspartner vorhanden ist, erbt das Land. Die Ermittlung möglicher Erben erfolgt durch das Nachlassgericht in einem förmlichen Verfahren. Sofern keine Erben existieren, stellt das Gericht dies durch einen Beschluss fest, wodurch die Vermutung begründet wird, der Fiskus sei Erbe.

Erben müssen Beerdigungskosten ersetzen

Wer von den nächsten Angehörigen vorrangig berechtigt ist, über die Bestattung zu entscheiden, bestimmen Landesgesetze. Dabei gilt: Beauftragen die Bestattungsberechtigten ein

Notarielles Nachlassverzeichnis darf nicht allein auf Angaben des Erben beruhen

Das Gesetz sieht vor, dass der Erbe ein entsprechendes Nachlassverzeichnis durch einen Notar aufzunehmen lassen muss, wenn der Pflichtteilsberechtigte das verlangt. Dabei darf der Notar sich aber nicht nur auf Angaben des Erben verlassen, befand das Oberlandesgericht (OLG) Celle (Az.: 6 U 74/20). Er muss auch eigene Ermittlungen anstellen.

Sachverhalt:

Die Tochter verlangt von ihrem Bruder Auskunft über den Nachlass der

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