Vorsorgebevollmächtigte können Erbschein beantragen

Erben können sich im Erbschein­verfahren in bestimmten Fällen vertreten lassen. Das heißt: Auch ein Angehöriger, kann im Zweifel den Erbschein beantragen. Voraussetzung ist, dass eine entsprechende schriftliche Vollmacht vorgelegt werden kann. Das geht aus einem Urteil des Ober­landes­gerichts (OLG) Bremen hervor (Az.: 5 W 27/21). Ein gerichtlich bestellter Betreuer ist nicht zwingend erforderlich.

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Jost Appel

Dipl. Wirtschaftsjurist FH
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