Notarielles Nachlassverzeichniss
Der Pflichtteilsberechtigte kann nicht im Wege der Beschwerde gemäß § 15 Abs. 2 BNotO von dem vom Erben beauftragten Notar die Aufnahme eines notariellen Nachlassverzeichnisses gemäß § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB verlangen.
Tags:Enterbung, Erbe, Erbrecht, Erbschein, Erfolghonorar, Nachlass, Pflichtteil, Prozessfinanzierung