Erbe wird, wer das Hauptvermögen vermacht bekommt

Vermächtnisnehmer oder Erbe? Steht das im Testament nicht klipp und klar, muss es ausgelegt werden. Wer Rechts­nachfolger wird, hängt auch davon ab, wie die Vermögens­gegenstände verteilt wurden.

Stirbt jemand und hat in seinem Testament einzelne Vermögens­gegenstände an mehrere Personen verteilt, ist womöglich unklar, wer Erbe ist und wer nicht. Denn einzelne Gegenstände werden im juristischen Sinne nicht vererbt, sondern gelangen auf dem so genannten Vermächtnis­weg an die bedachten Hinter­bliebenen. Erhält jemand aber das Haupt­vermögen, kann dennoch eine „Erb­einsetzung“ vorliegen, wie das Oberlandes­gericht (OLG) Saarbrücken geurteilt hat (5 W 15/22). Alle anderen sind demnach dann Vermächtnisn­ehmer.

Unterscheidung zwischen Erbe und Vermächtnisnehmer

Die Unterscheidung zwischen Erbe und Vermächtnisn­ehmer ist wichtig, denn nur wer Erbe oder Erbin ist, wird Rechts­nachfolger des oder der Verstorbenen und muss damit aber auch Nach­lass­verbindlichkeiten begleichen. In dem verhandelten Fall hatte ein verwitweter und kinderloser Mann, der als Verwandte nur eine Schwester und deren Kinder hinterließ, seiner Lebensgefährtin Haus und Barvermögen vererbt.

Verteilung der Vermögensgegenstände entscheidet

Dies übertraf nach Ansicht des Gerichts das übrige Vermögen, das er seinen Nichten und Neffen zudachte, im Wert ganz erheblich. Seine Verwandten seien deshalb nur als Vermächtnisn­ehmer zu sehen – obwohl der Mann in seinem Testament hinsichtlich der Nichten und Neffen den Begriff „vererben“ benutzte.

Die Lebens­gefährtin habe zurecht einen Erbschein beantragt, der sie als Alleinerbin ausweist. Dafür spreche auch, dass der Mann dieser aufgegeben habe, seine Nachlassverbindlichkeiten, namentlich die Beerdigungskosten zu tragen.

Quelle: dpa/DAWR/ab

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