Formloser Pflichtteilsverzicht kann gültig sein

Erben können auf ihren Pflichtteil verzichten. Damit dieser Verzicht wirksam ist, muss er vor Eintritt des Erbfalles in der Regel notariell beurkundet werden. Der Verzicht kann aber auch nach Eintritt des Erbfalls erklärt werden. Dazu wird oft ein sogenannter Erlassvertrag geschlossen. Wichtig zu beachten: Ein solcher kann formfrei erklärt werden. Das heißt: Wer über seinen Pflichtteilsverzicht irrt, kann ihn weder durch Anfechtung noch wegen Sitten­widrigkeit beseitigen. Das zeigt ein Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz (Az.: 12 U 1681/20).

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Durchsetzung Ihres Pflichteilsanspruchs
Erfolgsabhängig und ohne finanzielles Risiko

Jost Appel

Dipl. Wirtschaftsjurist FH
Oskar Barnack Straße 1
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