Streit um Geschäftsfähigkeit! Wenn der Erblasser dement ist

Nicht selten kommt es im Erbfall zu Streitigkeiten. Sind dabei psychische Erkrankungen im Spiel, wird es besonders schwierig. Selbst ein beurkundeter Vertrag hilft nicht immer, wie ein Urteil zeigt.

Notare können nicht immer zweifelsfrei entscheiden, ob eine Person wirklich geschäftsfähig ist. Daher kann ein notariell beurkundeter Erbvertrag mit einem Demenzkranken im Nachhinein auch für nichtig erklärt werden.

Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm (Az.: 10 U 5/20), wie die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet. Ob eine Person geschäftsunfähig ist, kann oft erst postmortal durch einen sachkundigen Gutachter festgestellt werden.

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Jost Appel

Dipl. Wirtschaftsjurist FH
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