Zahlungen an beeinträchtigte Nach- bzw. Vertragserben mindern Schenkungsteuer

Bei der Schenkungsteuer sind Zahlungen des Beschenkten zur Abwendung etwaiger Herausgabeansprüche eines Erben oder Nacherben steuermindernd zu berücksichtigen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 06.05.2021
– II R 24/19

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Jost Appel

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