Verkauf einer Nachlassimmobilie durch Testamentsvollstrecker

Testamentsvollstrecker muss sich das Wissen Dritter zurechnen lassen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 19. März 2021 (-V ZR 158/19-) erneut klargestellt, dass die Denkmaleigenschaft eines verkauften Gebäudes grundsätzlich einen Sachmangel darstellen kann. Insbesondere kommt der BGH zu dem Ergebnis, dass sich der Testamentsvollstrecker das ausschließlich bei einem Erben oder einer Haus­verwaltung vorhandene Wissen über wesentliche Eigenschaften einer Immobile nicht zurechnen lassen muss.

 

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Jost Appel

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