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OLG Düsseldorf: Testamentsvollstreckung endet erst am 25. Geburtstag

Die Formulierung „mit Erreichen des 25. Lebensjahres“ ist nach Ansicht des Oberlandes­gerichts (OLG) Düsseldorf jedenfalls nicht im Wortsinn zu verstehen (Az.: I-3 Wx 44/20). Vielmehr müssten die Erben 25 Jahre alt sein.

Erblasser setzte seine beiden Enkel jeweils zur Hälfte zu seinen Erben ein

Er ordnete Testamentsvollstreckung an. Zum Testamentsvollstrecker bestimmte er den

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Jost Appel

Dipl. Wirtschaftsjurist FH
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