Das Nachlassgericht muss einen Erbschein ohne Nacherbenvermerk erteilen, wenn Vor- und Nacherbe sich über die Nacherbschaft wirksam verständigt haben, das hat das OLG Braunschweig am 13.05.2020 (Az. 3 W 74/20 ) entschieden.
Der Erblasser hatte in einem Erbvertrag geregelt, dass
Die Formulierung „mit Erreichen des 25. Lebensjahres“ ist nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf jedenfalls nicht im Wortsinn zu verstehen (Az.: I-3 Wx 44/20). Vielmehr müssten die Erben 25 Jahre alt sein.
Erblasser setzte seine beiden Enkel jeweils zur Hälfte zu seinen Erben ein
Er ordnete Testamentsvollstreckung an. Zum Testamentsvollstrecker bestimmte er den