Pflichtteilsberechtigter bekommt Gutachterkosten erstattet
Erbe muss Kosten für Gutachten ersetzen
Halten Pflichtteilsberechtigte den Wert einer Nachlassimmobilie für zu niedrig, können sie ein Sachverständigengutachten in Auftrag geben. Die Kosten dafür muss der Erbe ersetzen, entschied das Landgericht Arnsberg (Az.: 1 O 261/19).