Pflichtteilsberechtigter bekommt Gutachterkosten erstattet

Erbe muss Kosten für Gutachten ersetzen

Halten Pflichtteilsberechtigte den Wert einer Nachlass­immobilie für zu niedrig, können sie ein Sachverständigen­gutachten in Auftrag geben. Die Kosten dafür muss der Erbe ersetzen, entschied das Landgericht Arnsberg (Az.: 1 O 261/19).

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Jost Appel

Dipl. Wirtschaftsjurist FH
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