Welche Pflichten hat der Notar beim Nachlassverzeichnis?

Das OLG Celle hat die Pflichten des Notars bei Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses näher bestimmt. Ein Notar darf sich demnach nicht nur auf die Angaben der Erben verlassen, sondern muss auch eigene Nachforschungen anstellen – etwa Unterlagen des Erblassers prüfen, Bankschließfächer sichten, Schenkungen aufklären oder Kontoauszüge auf Auffälligkeiten überprüfen.

 

 

 

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Jost Appel

Dipl. Wirtschaftsjurist FH
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