Von Sterbegeld­versicherung getragene Beerdigungskosten sind nicht als Erbfallkosten abzugsfähig

FG Münster lehnt Klage zweier Erben ab

Beerdigungskosten sind, soweit sie durch eine von der Erblasserin abgeschlossene Sterbegeld­versicherung geleistet werden, nicht als Erbfallkosten abzugsfähig, wenn der Versicherungs­anspruch an ein Bestattungs­unternehmen abgetreten wurde. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden.

Finanzgericht Münster, Urteil vom 19.08.2021  Az.:- 3 K 1551/20 Erb

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Jost Appel

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