Das Nachlassgericht muss einen Erbschein ohne Nacherbenvermerk erteilen, wenn Vor- und Nacherbe sich über die Nacherbschaft wirksam verständigt haben, das hat das OLG Braunschweig am 13.05.2020 (Az. 3 W 74/20 ) entschieden.
Der Erblasser hatte in einem Erbvertrag geregelt, dass
Die Erben sollten in einem Testament immer sehr genau benannt werden. Denn allgemeine Angaben wie „die Kinder“ lassen im Erbfall sonst einen Raum für Interpretationen. Daher sollten gerade Patchwork-Familien eindeutige Regelungen aufschreiben. Dies zeigt ein Fall vor