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Ausschlagung des Erbes rückgängig machen

Eine Ausschlagung des Erbes kann unter bestimmten Voraussetzungen angefochten werden, so das Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.11.2020, Az. I-3 Wx 166/20)

Sachverhalt:

Ein geschiedener Mann verstirbt kinderlos; seine Eltern sind vorverstorben, Geschwister hatte er nicht. Zum Erben ist sein Cousin berufen. Der Mann war von der Polizei tot in seiner völlig vermüllten und verdreckten Wohnung aufgefunden worden; der Notarzt ging von einem natürlichen Tod aus.

Der Cousin erklärt, die Nachlassregelung nicht zu übernehmen und schlägt

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Jost Appel

Dipl. Wirtschaftsjurist FH
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