Ausschlagung des Erbes rückgängig machen
Eine Ausschlagung des Erbes kann unter bestimmten Voraussetzungen angefochten werden, so das Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.11.2020, Az. I-3 Wx 166/20)
Sachverhalt:
Ein geschiedener Mann verstirbt kinderlos; seine Eltern sind vorverstorben, Geschwister hatte er nicht. Zum Erben ist sein Cousin berufen. Der Mann war von der Polizei tot in seiner völlig vermüllten und verdreckten Wohnung aufgefunden worden; der Notarzt ging von einem natürlichen Tod aus.
Der Cousin erklärt, die Nachlassregelung nicht zu übernehmen und schlägt