Erst nach Ablauf einer zehnjährigen Selbstnutzung bleibt die Erbschaft steuerfrei

Erben Kinder das Haus der Eltern und bewohnen dies mindestens zehn Jahre selbst, bleibt das erbschaftsteuerfrei. Aber Achtung: Wird das Haus abgerissen, kann die Steuer­befreiung wegfallen.

Kinder können die bislang von den Eltern bewohnte Immobilie steuerfrei erben. Die Regelung ist insbesondere in teuren Wohn­gegenden von Vorteil, wo der persönliche Freibetrag von 400.000 Euro schnell ausgeschöpft ist oder noch weiteres Vermögen vererbt wird. Voraussetzung für die Befreiung ist, dass die Wohnfläche maximal 200 qm beträgt und das Kind das Haus mindestens zehn Jahre nach dem Erbfall selbst bewohnt.

Wird das Haus vor Ablauf der Zehnjahresfrist abgerissen, kann nachträglich Erbschaftsteuer anfallen. „Das kann selbst dann gelten, wenn der Erbe das Familienwohnheim wegen erheblicher Mängel abreißen lässt“. Denn nach dem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf ist der Abriss eine freiwillige Entscheidung gegen eine Selbstnutzung, wodurch der Grund für die Steuerbefreiung wegfallen kann (Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 08.01.2020, Az. 4 K 3120/18 Erb)

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Jost Appel

Dipl. Wirtschaftsjurist FH
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