Darf ein Vermächtnisgegenstand vor dem Tod verkauft werden?

Wer in einem Testament einen Gegenstand als Vermächtnis zugesprochen bekommt, kann nach dem Tod von den Erben verlangen, dass sie ihm diesen Gegenstand übereignen. Doch wenn der Vermächtnisgegenstand vor dem Erbfall von der Erblasserin veräußert worden war, ist das Vermächtnis gegenstandslos. Der Bedachte hat nicht automatisch Anspruch auf den Verkaufserlös, so das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz (Az.: 12 U 140/20).

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Jost Appel

Dipl. Wirtschaftsjurist FH
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