Unsere Leistungen.
Wir setzen Ihren Pflichtteilsanspruch erfolgsabhängig und für Sie ohne finanzielles Risiko durch. Das heißt für Sie als Mandant, dass Sie nur dann für unsere Rechtsdienstleistung zahlen, wenn der vereinbarte Erfolg, sprich die tatsächliche Einziehung Ihres Pflichtteils, erreicht wird. Der Gesetzgeber erlaubt den Rechtsanwälten im Regelfall nicht, ein Erfolgshonorar zu vereinbaren, um das ganze aus Anwalts-, Gerichts- und oft Gutachterkosten bestehende Risikopaket abzudecken. Jedoch ist der Weg der erfolgsabhängigen Rechtsverfolgung über uns als zugelassene Forderungseinzieher nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz möglich, § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG.
§ Hilfe enterbt §
Wir schließen mit Ihnen einen Vertrag ab, in dem die erfolgsabhängige Vergütung schriftlich fixiert wird. Voraussetzung, um Ihnen ein Vertragsangebot machen zu können, ist, dass wir den umfassenden Sachverhalt Ihres Pflichtteilsanspruchs aufgenommen und geprüft haben. Die Höhe des Erfolgshonorars errechnet sich aus der Komplexität des Sachverhaltes und ist abhängig davon, ob wir Ihren Anspruch ohne gerichtliches Verfahren durchsetzen können oder ob ein Rechtsstreit zu führen ist.
§ Hilfe enterbt §
Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, finanzieren wir für Sie alle Rechtsanwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten vor. Falls entgegen unserer Einschätzung gerichtlich kein Pflichtteilsanspruch für Sie durchsetzbar ist, entstehen für Sie keinerlei weitere Kosten.
§ Hilfe enterbt §
Für Rechtsdienstleistungen, die nicht durch unsere Registrierung erfasst werden, wird eine Rechtsanwaltskanzlei mit einbezogen; zusätzliche Kosten entstehen nicht für Sie.
Ob und in welcher Höhe Pflichtteilsansprüche für Sie bestehen, prüfen wir gerne für Sie vorab mit Hilfe des Einstiegsformulars. Dieser Service ist für Sie kostenfrei.