OLG München bestätigt Wirksamkeit eines Testaments auf eingerissenem Notizzettel

Auch auf einem eingerissenen 10 mal 7 cm großen Notizzettel kann ein wirksames Testament geschrieben werden. Die Wirksamkeit gilt umso mehr, wenn der Erblasser auch in der Vergangenheit bereits Testamente auf ungewöhnlichem Material verfasst hat, entschied das Oberlandesgericht München (OLG) am, 17. März 2020 (Az.: 31 Wx 229/19).

Das Oberlandesgericht entschied in seinem Beschluss, dass das Testament wirksam war, obwohl “die Abfassung einer Verfügung von Todes wegen auf einem kleinen Notizzettel ungewöhnlich“ erscheine. Dabei sei allerdings zu berücksichtigen, dass der Erblasser bei der Testamentserrichtung bereits im Krankenhaus war und möglicherweise nur über Notizzettel verfügte.

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Jost Appel

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